Zuschuss der Pflegekasse


Wenn Sie in einen Pflegegrad haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Wohnraumanpassung laut § 40 SGB XI  stellen.

 

Der maximale Zuschuss der Pflegekasse beträgt 4.000,00 Euro je Maßnahme.

 

Die gesetzlichen Vorraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Absatz 4 zu finden.

 

Im Bad werden folgende Maßnahmen unterstützt, die wir Ihnen ebenfalls anbieten:

 

- Badewannentür

- Anti-Rutsch-Beschichtungen (nicht nur in Badewanne / Dusche )

- Halterungen, Griffe und Handläufe

- Badewannen-Einstiegshilfen (Lift)

- Duschabtrennungen

- Zimmertürverbreiterung

 

Die Antragstellung erfolgt direkt bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse. Die benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse oder direkt in der Geschäftsstelle.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.